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Spurensuche mit Erfolg: Adressermittlung vom Profi-Detektiv

Eine Adresser­mit­tlung kann aus ver­schiede­nen Grün­den erforder­lich sein, zum Beispiel wenn eine Per­son abge­taucht ist und nicht gefun­den wer­den möchte oder aber auch nur ein­fach umge­zo­gen ist und seine neue Adresse nicht mit­geteilt hat. Die Ermit­tlung der Adresse ein­er Per­son, die tat­säch­lich unter­ge­taucht ist und nicht gefun­den wer­den will, gestal­tet sich oft sehr schwierig und zeitraubend, selb­st für einen Profi-Detek­tiv! Doch eine erfol­gre­iche Adresser­mit­tlung kann oft den entschei­den­den Durch­bruch in ein­er Forderung­sein­trei­bung bzw. einem Betrugs­fall bedeuten.

Adressermittlung vom Profi-Detektiv
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Achtung, Forderungen verjähren!

Mit dem Ablauf jeden Jahres ver­jähren in Deutsch­land Forderun­gen von Mil­lio­nen­höhe. Die meis­ten Forderun­gen betr­e­f­fen Ansprüche des täglichen Lebens, für die im All­ge­meinen eine Ver­jährungs­frist von drei Jahren gilt. Also Achtung, das bedeutet, dass am 31.12.23 alle im Jahr 2020 gestell­ten Ansprüche des täglichen Lebens, wie Kauf­preise, Zin­sen oder Werk­slohn, verfallen.

Die deutsche Recht­sprechung ken­nt in der Regel lediglich die Regelver­jährung. Im Rah­men dieser Regelver­jährung gibt es jedoch eine Vielzahl von Aus­nah­men. Hier sind einige Ver­jährungs­fris­ten für Sie aufgelistet:

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Wann darf ein Detektiv ermitteln?

„Wir übernehmen jeden Fall!“ lautet das Mot­to der drei Juniorde­tek­tive Jus­tus, Peter und Bob von den drei Frageze­ichen. Diesen Satz wird man in der pro­fes­sionellen Detek­tivbranche lei­der so nicht zu hören bekom­men, denn „jeden Fall“ dür­fen sie aus rechtlichen Grün­den keineswegs übernehmen.

Grund­sät­zlich beste­ht bei ein­er Ermit­tlung das daten­schutzrechtliche Prob­lem, dass unfrei­willig Dat­en beim Betrof­fe­nen erhoben wer­den und diese Dat­en auch ohne Infor­ma­tion des Betrof­fe­nen weit­ergegeben wer­den (DSGVO Art. 14). Darüber hin­aus kann ein Betrof­fen­er keinen Wider­spruch ein­le­gen (DSGVO Art. 21 Absatz 1), schon deshalb nicht, weil der Betrof­fene gar nicht weiß, dass eine Detek­tei einge­set­zt wurde. Die Betrof­fe­nen­rechte wer­den also durch eine Ermit­tlung eingeschränkt (DSGVO Art. 17) und ohne einen bedeu­ten­den Grund dür­fen diese Rechte auf keinen Fall eingeschränkt wer­den. Das Recht auf Schutz der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ist aber kein uneingeschränk­tes Recht. Es muss im Hin­blick auf seine gesellschaftliche Funk­tion gese­hen, und unter Wahrung des Ver­hält­nis­mäßigkeit­sprinzip, gegen andere Grun­drechte abge­wogen wer­den. Wenn die Inter­essen oder die Grun­drechte und Grund­frei­heit­en der betrof­fe­nen Per­son nicht über­wiegen, beste­ht ein berechtigtes Interesse. 

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Was kostet eine Detektei wie Infodatex?

Die Detek­tei Info­da­tex hat sich — aus­ge­hend von den Bedürfnis­sen unser­er Kun­den – auf die pro­fes­sionelle Schuld­ner­ermit­tlung sowie Fir­men- und Erben­er­mit­tlung spezial­isiert. Eine Schuld­ner-Auskun­ft umfasst beispiel­sweise die Adresser­mit­tlung bzw. Anschriftenüber­prü­fung von Fir­men und Pri­vat­per­so­n­en, Arbeit­ge­ber­ermit­tlung und die Über­prü­fung der Ein­tra­gun­gen im Schuldnerregister.

Bei uns zahlen Sie einen vorher fest­ge­set­zten und genan­nten Pauschal­be­trag pro Auf­trag, egal ob es sich um Schuldner‑, Fir­men- oder Erben­er­mit­tlung han­delt. Das bedeutet für Sie, dass keine bösen Über­raschun­gen auf Sie zukom­men, auch wenn sich eine Ermit­tlung doch ein­mal als zeit­in­ten­siv­er herausstellt. 

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Was kostet ein Detektiv in Hamburg?

Wenn man einen Detek­tiv in Ham­burg beauf­tra­gen möchte, stellt sich natür­lich erst ein­mal die Kosten­frage. Lei­der kann man diese Frage nicht pauschal beant­worten, da sich die Kosten ganz nach den erforder­lichen Leis­tun­gen richt­en. Detek­teien haben je nach Leis­tung unter­schiedliche Abrech­nungsmod­elle. Entwed­er ein Auf­trag wird nach einem fes­ten Stun­den­satz oder pauschal abgerech­net. Eine Pauscha­l­abrech­nung ist beispiel­sweise bei Adresser­mit­tlun­gen üblich, wenn der Auf­tragge­berIn einem Schuld­ner­In, Geschäftspart­ner­In, Kli­entIn etc. eine Forderung zukom­men lassen möchte. Und auch Bonität­sprü­fun­gen, Erben­er­mit­tlung, Firmen­er­mit­tlun­gen oder Mieterchecks sind auf pauschaler Basis möglich. Kann keine Anschrift ermit­telt wer­den, wer­den zusät­zlich weit­er­führende Ermit­tlun­gen wie die Ermit­tlung des Arbeit­ge­bers, Befra­gung der Nach­barn etc. benötigt, um vor Gericht die Berech­ti­gung ein­er öffentlichen Zustel­lung zu erreichen. 

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Welche Detektei ermittelt bei Untreue in Hamburg?

Wenn Sie den drin­gen­den Ver­dacht haben, dass Ihr Part­ner Ihnen untreu ist, kann die INFODATEX GmbH für Sie ermit­teln. Die Wun­schvorstel­lung unser­er Detek­ti­var­beit ist, dass Ihr/e Partner/in observiert wird und dabei Fotos oder Videos gemacht wer­den, bei denen Ihr Partner/in auf frisch­er Tat ertappt wird. Lei­der lässt sich diese Vorstel­lung nicht immer auf diese Weise real­isieren. Schon vor der Ermit­tlung muss zunächst fest­gestellt wer­den, ob ein berechtigtes Inter­esse vor­liegt. Das bedeutet, nur wenn die Inter­essen oder die Grun­drechte und Grund­frei­heit­en der betrof­fe­nen Per­son nach dem Ver­hält­nis­mäßigkeit­sprinzip nicht über­wiegen, darf ermit­telt wer­den. Bei einem Ehep­art­ner, den man der Untreue verdächtigt, ist dies der Fall. Glück­licher­weise muss zum Been­den ein­er Ehe zwar nicht mehr die Schuld­frage gek­lärt wer­den, doch kön­nte ein Nach­weis Auswirkun­gen auf zukün­ftige Unter­halt­szahlun­gen haben.

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Was kostet ein Privatdetektiv in Hamburg?

Um an dieser Stelle auf die Kosten zu sprechen kom­men zu kön­nen, muss hier sowohl der Begriff „Pri­vat­de­tek­tiv“ genauer erörtert wer­den als auch die ver­schiede­nen Ermit­tlungs­bere­iche. Der Begriff „Pri­vat­de­tek­tiv“ wird meist zur Abgren­zung zu den Wirtschafts­de­tek­tiv­en benutzt. Ein Pri­vat­de­tek­tiv führt im Rah­men von Beweis­er­he­bung und Beweis­nothil­fe Ermit­tlun­gen in Form von Obser­va­tio­nen, (Vor-Ort-)Recherchen und Befra­gun­gen durch. Hier erhal­ten Sie Hil­fe in pri­vat gelagerten Fällen, daher sind hier meist Vor-Ort-Recherchen und Obser­va­tio­nen nötig. Ganz klas­sisch ist hier der Fall, wenn ein Ehep­art­ner den anderen Ehep­art­ner der Untreue über­führen will. Dies ist ein ein­deutig pri­vat­ge­lagert­er Ermit­tlungs­fall für einen Detek­tiv. Diese aufwendi­ge Form der Ermit­tlung wird nicht pauschal, son­dern in der Regel als Stun­den­satz abgerechnet.

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