Anschriftenermittlung und Anschriftenprüfung

Post an Ihren Kun­den kommt zurück? Ein Mie­ter ist unbe­kannt ver­zo­gen? Ihnen fehlt für eine Rechts­ver­fol­gung einer Per­son eine ladungs­fä­hi­ge Anschrift? Sie möch­ten über­prü­fen, ob die ange­ge­be­ne Vor­an­schrift Ihres Mie­ters kor­rekt ist?

In die­sen und ande­ren Fäl­len kön­nen wir Ihnen eine Anschrif­ten­er­mitt­lung und/oder Anschrif­ten­prü­fung anbie­ten. Durch unse­re lang­jäh­ri­ge Erfah­rung ver­fü­gen wir über ein weit gestreu­tes Netz­werk von Infor­ma­ti­ons­quel­len, um gesuch­te oder ver­zo­ge­ne Per­so­nen im Pri­vat- und Wirt­schafts­be­reich zu ermitteln.

Sie kön­nen uns Ihre Anfra­ge per Mail oder per Post zukom­men las­sen oder sich auch erst von uns tele­fo­nisch ein­ge­hend bera­ten las­sen. Nut­zen Sie für Ihren Auf­trag an uns ger­ne unse­re For­mu­lar­vor­la­ge.

Anschriftenermittlungen und Anschriftenprüfung

Der Weg zu einer erfolgreichen Anschriftenermittlung/Anschriftenprüfung

Sie ertei­len uns einen schrift­li­chen Auf­trag und tei­len uns in die­sem Zuge den Namen der Per­son, deren Anschrift ermit­telt bzw. geprüft wer­den soll und am bes­ten alle Ihnen bekann­ten Infor­ma­tio­nen mit, auch wenn Sie Ihnen noch so nich­tig erschei­nen. Denn auch mit klei­nen Anhalts­punk­ten, wie dem Geburts­ort, Geburts­na­me, Vor­an­schrif­ten, Gerüch­ten über Eigen­tum sowie über Bekann­te und Ver­wand­te las­sen sich unter Umstän­den Erfol­ge in der Ermittlung erzie­len. Das Geburts­da­tum ist für eine voll­stän­di­ge Iden­ti­fi­zie­rung uner­läss­lich. Ver­wechs­lun­gen sind bei Anschrif­ten­er­mitt­lun­gen für bei­de Sei­ten sehr unan­ge­nehm und kos­ten­in­ten­siv. Sobald wir die­se Infor­ma­tio­nen von Ihnen erhal­ten haben, kön­nen wir mit den Ermittlungen begin­nen. Eine von uns neu ermit­tel­te Anschrift wird auch immer abschlie­ßend auf ihre Aktua­li­tät geprüft. Am Ende unse­rer Ermittlungen erhal­ten Sie einen aus­führ­li­chen schrift­li­chen Bericht über unse­re Ergeb­nis­se. Eine gesuch­te Per­son kann, wenn ein schutz­wür­di­ges Inter­es­se besteht und sie die­ses auch bele­gen kann, eine Aus­kunfts- und Ermitt­lungs­sper­re bei der Behör­de bean­tra­gen. Wenn eine Aus­kunfts­sper­re als Ver­merk im Mel­de­re­gis­ter-Ein­trag vor­ge­nom­men wur­de, behal­ten wir uns vor, Ihr berech­tig­tes Inter­es­se beson­ders zu prüfen.