Anschriftenermittlung und Anschriftenprüfung

Anschriftenermittlungen und Anschriftenprüfung

Post an Ihren Kun­den kommt zurück? Ein Mieter ist unbekan­nt ver­zo­gen? Ihnen fehlt für eine Rechtsver­fol­gung ein­er Per­son eine ladungs­fähige Anschrift? Sie möcht­en über­prüfen, ob die angegebene Voran­schrift Ihres Mieters kor­rekt ist?

In diesen und anderen Fällen kön­nen wir Ihnen eine Anschriften­er­mit­tlung und/oder Anschriften­prü­fung anbi­eten. Durch unsere langjährige Erfahrung ver­fü­gen wir über ein weit gestreutes Net­zw­erk von Infor­ma­tion­squellen, um gesuchte oder ver­zo­gene Per­so­n­en im Pri­vat- und Wirtschafts­bere­ich zu ermitteln.

Sie kön­nen uns Ihre Anfrage per Mail oder per Post zukom­men lassen oder sich auch erst von uns tele­fonisch einge­hend berat­en lassen. Nutzen Sie für Ihren Auf­trag an uns gerne unsere For­mu­la­rvor­lage.

Der Weg zu einer erfolgreichen Anschriftenermittlung/Anschriftenprüfung

Sie erteilen uns einen schriftlichen Auf­trag und teilen uns in diesem Zuge den Namen der Per­son, deren Anschrift ermit­telt bzw. geprüft wer­den soll und am besten alle Ihnen bekan­nten Infor­ma­tio­nen mit, auch wenn Sie Ihnen noch so nichtig erscheinen. Denn auch mit kleinen Anhalt­spunk­ten, wie dem Geburt­sort, Geburt­sname, Voran­schriften, Gerücht­en über Eigen­tum sowie über Bekan­nte und Ver­wandte lassen sich unter Umstän­den Erfolge in der Ermit­tlung erzie­len. Das Geburts­da­tum ist für eine voll­ständi­ge Iden­ti­fizierung uner­lässlich. Ver­wech­slun­gen sind bei Anschriften­er­mit­tlun­gen für bei­de Seit­en sehr unan­genehm und kosten­in­ten­siv. Sobald wir diese Infor­ma­tio­nen von Ihnen erhal­ten haben, kön­nen wir mit den Ermit­tlun­gen begin­nen. Eine von uns neu ermit­telte Anschrift wird auch immer abschließend auf ihre Aktu­al­ität geprüft. Am Ende unser­er Ermit­tlun­gen erhal­ten Sie einen aus­führlichen schriftlichen Bericht über unsere Ergeb­nisse. Eine gesuchte Per­son kann, wenn ein schutzwürdi­ges Inter­esse beste­ht und sie dieses auch bele­gen kann, eine Auskun­fts- und Ermit­tlungssperre bei der Behörde beantra­gen. Wenn eine Auskun­ftssperre als Ver­merk im Meldereg­is­ter-Ein­trag vorgenom­men wurde, behal­ten wir uns vor, Ihr berechtigtes Inter­esse beson­ders zu prüfen.