Ermittlung von ladungsfähigen Anschriften

Zah­lun­gen eines Kun­den sind schon lan­ge über­fäl­lig und die Post kommt zurück? Ein Mie­ter hin­ter­lässt Cha­os und ist unbe­kannt ver­zo­gen? Kurz­um: Ihnen fehlt für eine Rechts­ver­fol­gung einer Per­son eine ladungs­fä­hi­ge Anschrift?

Die Detek­tei Infodatex GmbH bie­tet hoch­spe­zia­li­sier­te Dienst­leis­tun­gen für die Ermittlung von ladungs­fä­hi­gen Anschrif­ten an. Eine “ladungs­fä­hi­ge” Anschrift ist eine Adres­se, die recht­lich gül­tig ist und zur Zustel­lung von gericht­li­chen Doku­men­ten, wie z.B. Kla­ge­schrif­ten, Ladun­gen oder gericht­li­chen Ver­fü­gun­gen, ver­wen­det wer­den kann. In recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten ist es von ent­schei­den­der Bedeu­tung, dass die betref­fen­de Per­son ord­nungs­ge­mäß über anste­hen­de gericht­li­che Ver­fah­ren infor­miert wird. Eine kor­rek­te und ladungs­fä­hi­ge Adres­se ist daher uner­läss­lich, um sicher­zu­stel­len, dass die Zustel­lung recht­lich wirk­sam ist und alle Ver­fah­rens­fris­ten ein­ge­hal­ten werden.

Ermittlung von einer ladungsfähigen Anschrift

Eine ladungs­fä­hi­ge Anschrift und die Mel­de­adres­se sind nicht zwangs­läu­fig iden­tisch. Es ist mög­lich, dass eine Per­son an einer ande­ren Adres­se gemel­det ist als an der ladungs­fä­hi­gen Adres­se, die für die Zustel­lung von gericht­li­chen Doku­men­ten ver­wen­det wird. Die ladungs­fä­hi­ge Adres­se muss jedoch den­noch kor­rekt sein und die recht­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len, um als sol­che akzep­tiert zu wer­den. Dies bedeu­tet, dass sie aus­rei­chend genau und aktu­ell sein muss, um sicher­zu­stel­len, dass die betref­fen­de Per­son oder Par­tei über recht­li­che Ange­le­gen­hei­ten infor­miert wer­den kann. Aus die­sem Grund über­prü­fen wir auch von Ihnen ange­ge­be­ne oder von uns ermit­tel­te Adres­sen auf Aktua­li­tät und Erreichbarkeit.

Unser erfah­re­nes Team von Detek­ti­ven ver­fügt über umfang­rei­che Erfah­rung in der Ermittlung von ladungs­fä­hi­gen Anschrif­ten, selbst in den kom­ple­xes­ten Fäl­len. Wir set­zen moder­ne Tech­no­lo­gien ein und arbei­ten mit zahl­rei­chen Regis­tern und Archi­ven, um die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen zu beschaf­fen. Dies beinhal­tet die Prü­fung von Mel­de­un­ter­la­gen, Adress­nach­wei­sen und ande­ren rele­van­ten Doku­men­ten, um sicher­zu­stel­len, dass die ermit­tel­te Adres­se recht­lich gül­tig ist und zur Zustel­lung von gericht­li­chen Doku­men­ten ver­wen­det wer­den kann.

Wir ver­ste­hen, dass vie­le unse­rer Kun­den in recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen ste­hen und eine schnel­le und zuver­läs­si­ge Lösung benö­ti­gen. Wenn Sie Hil­fe bei der Ermittlung von ladungs­fä­hi­gen Anschrif­ten benö­ti­gen, zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tie­ren. Die Detek­tei Infodatex GmbH steht Ihnen bei der Klä­rung Ihrer recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten zur Seite.

Der Weg zu einer erfolgreichen Anschriftenermittlung/Anschriftenprüfung

Sie ertei­len uns einen schrift­li­chen Auf­trag und tei­len uns in die­sem Zuge den Namen der Per­son, deren Anschrift ermit­telt bzw. geprüft wer­den soll und am bes­ten alle Ihnen bekann­ten Infor­ma­tio­nen mit, auch wenn Sie Ihnen noch so nich­tig erschei­nen. Denn auch mit klei­nen Anhalts­punk­ten, wie dem Geburts­ort, Geburts­na­me, Vor­an­schrif­ten, Gerüch­ten über Eigen­tum sowie über Bekann­te und Ver­wand­te las­sen sich unter Umstän­den Erfol­ge in der Ermittlung erzie­len. Das Geburts­da­tum ist für eine voll­stän­di­ge Iden­ti­fi­zie­rung uner­läss­lich. Ver­wechs­lun­gen sind bei Anschrif­ten­er­mitt­lun­gen für bei­de Sei­ten sehr unan­ge­nehm und kos­ten­in­ten­siv. Sobald wir die­se Infor­ma­tio­nen von Ihnen erhal­ten haben, kön­nen wir mit den Ermittlungen begin­nen. Eine von uns neu ermit­tel­te Anschrift wird auch immer abschlie­ßend auf ihre Aktua­li­tät geprüft. Am Ende unse­rer Ermittlungen erhal­ten Sie einen aus­führ­li­chen schrift­li­chen Bericht über unse­re Ergeb­nis­se. Eine gesuch­te Per­son kann, wenn ein schutz­wür­di­ges Inter­es­se besteht und sie die­ses auch bele­gen kann, eine Aus­kunfts- und Ermitt­lungs­sper­re bei der Behör­de bean­tra­gen. Wenn eine Aus­kunfts­sper­re als Ver­merk im Mel­de­re­gis­ter-Ein­trag vor­ge­nom­men wur­de, behal­ten wir uns vor, Ihr berech­tig­tes Inter­es­se beson­ders zu prüfen.