Diese Themen sind oft emotional belastet und aus diesem Grund kommt es hier besonders oft zu Uneinigkeiten. Neben den zwischenmenschlichen Problemen, die wahrscheinlich auch zur Trennung geführt haben, geht es letztendlich am Ende einer Beziehung leider auch oft um Geld. Bei der Festsetzung des Unterhalts für Ex-Ehepartner/in oder Kindern kommt es sehr häufig vor, dass Vermögenswerte verschleiert werden oder Arbeitstätigkeiten nicht angegeben werden. Unterhalt für die Kinder und/oder des Expartners, Anteile des gemeinsamen Vermögens und Vermögenswertstände sind nur ein kleiner Ausblick über die umfangreichen Streitwerte, um die es bei einer Trennung geht.
Verschweigt der Ex-Partner/in Haupteinkommen oder Nebeneinkommen in Form einer Nebenbeschäftigung oder Selbständigkeit? Macht der Ex-Partner unrichtige Angaben zu seinem Wohnort oder Wohnverhältnissen? Gibt es Hinweise auf (verschwiegene) Vermögenswerte? Wohnt der Ex-Partner oder Ex-Partnerin bereits mit einem neuen Lebensgefährten zusammen? Handelt es sich bei der neuen Partnerschaft um eine sogenannte „verfestigte Lebensgemeinschaft“, definiert durch einen gemeinsamen Haushalt über einen längeren Zeitraum hinweg und/oder gemeinsame Investitionen wie z.B. ein gemeinsames Eigenheim, Auto etc.? Die Beantwortung dieser Fragen ist – besonders für den Verlauf von Unterhaltsverhandlungen – oft entscheidend, und in vielen Fällen können wir hier erfolgreich für Sie ermitteln.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass eine Rechtsberatung bei Scheidung‑, Unterhalts- und Sorgerechtsfragen immer sinnvoll ist. Die Rechtsberatung kann Ihnen beratend zur Seite stehen und Ihnen sagen, welche Informationen für einen für Sie positiven Ausgang Ihrer Scheidungs‑, Unterhalts- oder Sorgerechtssache von Bedeutung wären und ob eine Ermittlung in diese Richtung sinnvoll sein könnte.
Die Erfahrung zeigt, dass Ermittlungen um Sorgerecht oder Unterhalt meist sehr individuell für den einzelnen Fall zugeschnitten werden müssen. Daher klären wir in einem unverbindlichen Vorgespräch mit Ihnen, wie wir Ihnen helfen können. Kontaktieren Sie uns hierfür gerne.