Ermittlungen in Bezug auf Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht

Diese The­men sind oft emo­tion­al belastet und aus diesem Grund kommt es hier beson­ders oft zu Uneinigkeit­en. Neben den zwis­chen­men­schlichen Prob­le­men, die wahrschein­lich auch zur Tren­nung geführt haben, geht es let­z­tendlich am Ende ein­er Beziehung lei­der auch oft um Geld. Bei der Fest­set­zung des Unter­halts für Ex-Ehep­art­ner/in oder Kindern kommt es sehr häu­fig vor, dass Ver­mö­genswerte ver­schleiert wer­den oder Arbeit­stätigkeit­en nicht angegeben wer­den. Unter­halt für die Kinder und/oder des Expart­ners, Anteile des gemein­samen Ver­mö­gens und Ver­mö­genswert­stände sind nur ein klein­er Aus­blick über die umfan­gre­ichen Stre­itwerte, um die es bei ein­er Tren­nung geht. 

Ermittlungen in Bezug auf Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht

Ver­schweigt der Ex-Part­ner/in Haupteinkom­men oder Nebeneinkom­men in Form ein­er Nebenbeschäf­ti­gung oder Selb­ständigkeit? Macht der Ex-Part­ner unrichtige Angaben zu seinem Wohnort oder Wohn­ver­hält­nis­sen? Gibt es Hin­weise auf (ver­schwiegene) Ver­mö­genswerte? Wohnt der Ex-Part­ner oder Ex-Part­ner­in bere­its mit einem neuen Lebens­ge­fährten zusam­men? Han­delt es sich bei der neuen Part­ner­schaft um eine soge­nan­nte „ver­fes­tigte Lebens­ge­mein­schaft“, definiert durch einen gemein­samen Haushalt über einen län­geren Zeitraum hin­weg und/oder gemein­same Investi­tio­nen wie z.B. ein gemein­sames Eigen­heim, Auto etc.? Die Beant­wor­tung dieser Fra­gen ist – beson­ders für den Ver­lauf von Unter­haltsver­hand­lun­gen – oft entschei­dend, und in vie­len Fällen kön­nen wir hier erfol­gre­ich für Sie ermitteln.

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass eine Rechts­ber­atung bei Scheidung‑, Unter­halts- und Sorg­erechts­fra­gen immer sin­nvoll ist. Die Rechts­ber­atung kann Ihnen bera­tend zur Seite ste­hen und Ihnen sagen, welche Infor­ma­tio­nen für einen für Sie pos­i­tiv­en Aus­gang Ihrer Scheidungs‑, Unter­halts- oder Sorg­erechtssache von Bedeu­tung wären und ob eine Ermit­tlung in diese Rich­tung sin­nvoll sein könnte.

Die Erfahrung zeigt, dass Ermit­tlun­gen um Sorg­erecht oder Unter­halt meist sehr indi­vidu­ell für den einzel­nen Fall zugeschnit­ten wer­den müssen. Daher klären wir in einem unverbindlichen Vorge­spräch mit Ihnen, wie wir Ihnen helfen kön­nen. Kon­tak­tieren Sie uns hier­für gerne.