Ermittlungen in Bezug auf Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht

Die­se The­men sind oft emo­tio­nal belas­tet und aus die­sem Grund kommt es hier beson­ders oft zu Unei­nig­kei­ten. Neben den zwi­schen­mensch­li­chen Pro­ble­men, die wahr­schein­lich auch zur Tren­nung geführt haben, geht es letzt­end­lich am Ende einer Bezie­hung lei­der auch oft um Geld. Bei der Fest­set­zung des Unter­halts für Ex-Ehe­part­ner/in oder Kin­dern kommt es sehr häu­fig vor, dass Ver­mö­gens­wer­te ver­schlei­ert wer­den oder Arbeits­tä­tig­kei­ten nicht ange­ge­ben wer­den. Unter­halt für die Kin­der und/oder des Expart­ners, Antei­le des gemein­sa­men Ver­mö­gens und Ver­mö­gens­wert­stän­de sind nur ein klei­ner Aus­blick über die umfang­rei­chen Streit­wer­te, um die es bei einer Tren­nung geht. 

Ermittlungen in Bezug auf Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht

Ver­schweigt der Ex-Part­ner/in Haupt­ein­kom­men oder Neben­ein­kom­men in Form einer Neben­be­schäf­ti­gung oder Selb­stän­dig­keit? Macht der Ex-Part­ner unrich­ti­ge Anga­ben zu sei­nem Wohn­ort oder Wohn­ver­hält­nis­sen? Gibt es Hin­wei­se auf (ver­schwie­ge­ne) Ver­mö­gens­wer­te? Wohnt der Ex-Part­ner oder Ex-Part­ne­rin bereits mit einem neu­en Lebens­ge­fähr­ten zusam­men? Han­delt es sich bei der neu­en Part­ner­schaft um eine soge­nann­te „ver­fes­tig­te Lebens­ge­mein­schaft“, defi­niert durch einen gemein­sa­men Haus­halt über einen län­ge­ren Zeit­raum hin­weg und/oder gemein­sa­me Inves­ti­tio­nen wie z.B. ein gemein­sa­mes Eigen­heim, Auto etc.? Die Beant­wor­tung die­ser Fra­gen ist – beson­ders für den Ver­lauf von Unter­halts­ver­hand­lun­gen – oft ent­schei­dend, und in vie­len Fäl­len kön­nen wir hier erfolg­reich für Sie ermitteln.

An die­ser Stel­le ist dar­auf hin­zu­wei­sen, dass eine Rechts­be­ra­tung bei Scheidung‑, Unter­halts- und Sor­ge­rechts­fra­gen immer sinn­voll ist. Die Rechts­be­ra­tung kann Ihnen bera­tend zur Sei­te ste­hen und Ihnen sagen, wel­che Infor­ma­tio­nen für einen für Sie posi­ti­ven Aus­gang Ihrer Scheidungs‑, Unter­halts- oder Sor­ge­rechts­sa­che von Bedeu­tung wären und ob eine Ermittlung in die­se Rich­tung sinn­voll sein könnte.

Die Erfah­rung zeigt, dass Ermittlungen um Sor­ge­recht oder Unter­halt meist sehr indi­vi­du­ell für den ein­zel­nen Fall zuge­schnit­ten wer­den müs­sen. Daher klä­ren wir in einem unver­bind­li­chen Vor­ge­spräch mit Ihnen, wie wir Ihnen hel­fen kön­nen. Kon­tak­tie­ren Sie uns hier­für gerne.