Firmenermittlung

Firmenermittlung

Der sym­pa­this­che Neukunde winkt mit einem umsatzs­tarken Auf­trag. Die Freude ist groß! Doch was, wenn dieser Kunde die Rech­nung am Ende nicht begle­ichen kann? Eine Firmen­er­mit­tlung um zu Prüfen, ob der Ver­tragspart­ner in der Ver­gan­gen­heit seinen Zahlungsverpflich­tun­gen nachgekom­men ist, min­imiert ihr Risiko. Briefe an Ihren Geschäft­skun­den kön­nen nicht zugestellt wer­den? Entwed­er die Dat­en Ihrer Buch­hal­tung sind nicht kor­rekt oder aber das Unternehmen hat seinen Fir­men­sitz geän­dert. Die Gründe dafür müssen zwar nicht immer böswillig sein, doch im schlecht­esten Fall begle­icht eine Fir­ma die von Ihnen gestell­ten Rech­nun­gen nicht und erweist sich als nicht mehr für Sie erreichbar.

Wir kön­nen für Sie die neue Anschrift des Unternehmens ermit­teln und gle­ichzeit­ig auch die Rechts­form und Finan­zlage überprüfen.

Beson­ders bedeu­tend ist die Ermit­tlung der kor­rek­ten Fir­men­beze­ich­nung und Adresse sicher­lich bei Forderun­gen, die Sie stellen wollen. Aber darüber hin­aus prüfen wir Firmenein­tra­gun­gen, Bankverbindun­gen, Schulden­stände und Arbeitsver­hält­nisse. Unsere Pri­vat- und Wirtschafts­de­tek­tei kann Ihnen Infor­ma­tio­nen bieten, die über die Sch­u­fa- Abfra­gen hin­aus­ge­hen, da wir neben dem Schuld­nerverze­ich­nis auch zahlre­iche andere Verze­ich­nisse und öffentliche Reg­is­ter (z.B. Handels‑, Gewerbe‑, Genossen­schafts- oder Vere­in­sreg­is­ter) über­prüfen. Wenn gewün­scht befra­gen wir auch Unternehmen direkt oder nehmen diskrete Befra­gun­gen des Umfeldes vor. In der weit­eren per­sön­lichen Recherche kön­nen wir Infor­ma­tio­nen aus Print- und Onlineme­di­en, Bilanzen, Zahlungser­fahrun­gen und Selb­stauskün­fte mit in unsere Ermit­tlun­gen einbeziehen.

Der Weg zu einer erfolgreichen Firmenermittlung

Teilen Sie uns bei der Auf­tragserteilung den Namen der Fir­ma, aber auch alle Ihnen bekan­nten Infor­ma­tio­nen über diese Fir­ma mit. Gegebe­nen­falls die bish­er bekan­nte Adresse, Geschäfts­führer, Inhab­er oder auch mögliche Ansprech­part­ner helfen uns bei der Ermit­tlung weit­er. Geben Sie uns auch unbe­d­ingt an, welche Infor­ma­tio­nen Sie als Auf­tragge­ber und zu welchem Zweck Sie die Ermit­tlung benöti­gen. Zum einen müssen wir Ihr berechtigtes Inter­esse daraus able­sen kön­nen, zum anderen zeigt es uns an, in welche Rich­tung unsere Ermit­tlun­gen gehen müssen. Streben Sie beispiel­sweise eine öffentliche Zustel­lung an, müssen beson­dere Voraus­set­zun­gen bei Ermit­tlung und Doku­men­ta­tion erfüllt wer­den, damit das Amts­gericht die öffentliche Zustel­lung bewil­li­gen kann. Unsere Ermit­tlun­gen passen sich Ihren Wün­schen immer ziel­gerecht an.

Für die Firmen­er­mit­tlung kön­nen Sie gerne unsere For­mu­la­rvor­lage nutzen.