Firmenermittlung

Der sym­pa­thi­sche Neu­kun­de winkt mit einem umsatz­star­ken Auf­trag. Die Freu­de ist groß! Doch was, wenn die­ser Kun­de die Rech­nung am Ende nicht beglei­chen kann? Eine Fir­men­er­mitt­lung um zu Prü­fen, ob der Ver­trags­part­ner in der Ver­gan­gen­heit sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nach­ge­kom­men ist, mini­miert ihr Risi­ko. Brie­fe an Ihren Geschäfts­kun­den kön­nen nicht zuge­stellt wer­den? Ent­we­der die Daten Ihrer Buch­hal­tung sind nicht kor­rekt oder aber das Unter­neh­men hat sei­nen Fir­men­sitz geän­dert. Die Grün­de dafür müs­sen zwar nicht immer bös­wil­lig sein, doch im schlech­tes­ten Fall begleicht eine Fir­ma die von Ihnen gestell­ten Rech­nun­gen nicht und erweist sich als nicht mehr für Sie erreichbar.

Firmenermittlung

Wir kön­nen für Sie die neue Anschrift des Unter­neh­mens ermit­teln und gleich­zei­tig auch die Rechts­form und Finanz­la­ge überprüfen.

Beson­ders bedeu­tend ist die Ermittlung der kor­rek­ten Fir­men­be­zeich­nung und Adres­se sicher­lich bei For­de­run­gen, die Sie stel­len wol­len. Aber dar­über hin­aus prü­fen wir Fir­men­ein­tra­gun­gen, Bank­ver­bin­dun­gen, Schul­den­stän­de und Arbeits­ver­hält­nis­se. Unse­re Pri­vat- und Wirt­schafts­de­tek­tei kann Ihnen Infor­ma­tio­nen bie­ten, die über die Schufa- Abfra­gen hin­aus­ge­hen, da wir neben dem Schuld­ner­ver­zeich­nis auch zahl­rei­che ande­re Ver­zeich­nis­se und öffent­li­che Regis­ter (z.B. Handels‑, Gewerbe‑, Genos­sen­schafts- oder Ver­eins­re­gis­ter) über­prü­fen. Wenn gewünscht befra­gen wir auch Unter­neh­men direkt oder neh­men dis­kre­te Befra­gun­gen des Umfel­des vor. In der wei­te­ren per­sön­li­chen Recher­che kön­nen wir Infor­ma­tio­nen aus Print- und Online­me­di­en, Bilan­zen, Zah­lungs­er­fah­run­gen und Selbst­aus­künf­te mit in unse­re Ermittlungen einbeziehen.

Der Weg zu einer erfolgreichen Firmenermittlung

Tei­len Sie uns bei der Auf­trags­er­tei­lung den Namen der Fir­ma, aber auch alle Ihnen bekann­ten Infor­ma­tio­nen über die­se Fir­ma mit. Gege­be­nen­falls die bis­her bekann­te Adres­se, Geschäfts­füh­rer, Inha­ber oder auch mög­li­che Ansprech­part­ner hel­fen uns bei der Ermittlung wei­ter. Geben Sie uns auch unbe­dingt an, wel­che Infor­ma­tio­nen Sie als Auf­trag­ge­ber und zu wel­chem Zweck Sie die Ermittlung benö­ti­gen. Zum einen müs­sen wir Ihr berech­tig­tes Inter­es­se dar­aus able­sen kön­nen, zum ande­ren zeigt es uns an, in wel­che Rich­tung unse­re Ermittlungen gehen müs­sen. Stre­ben Sie bei­spiels­wei­se eine öffent­li­che Zustel­lung an, müs­sen beson­de­re Vor­aus­set­zun­gen bei Ermittlung und Doku­men­ta­ti­on erfüllt wer­den, damit das Amts­ge­richt die öffent­li­che Zustel­lung bewil­li­gen kann. Unse­re Ermittlungen pas­sen sich Ihren Wün­schen immer ziel­ge­recht an.

Für die Fir­men­er­mitt­lung kön­nen Sie ger­ne unse­re For­mu­lar­vor­la­ge nutzen.