Mieterauskunft / Mieter-CheckMietbetrug – Mietpreller – Mietnomaden 

Sobald der Miet­ver­trag unter­schrie­ben wur­de, ist es zu spät und Sie erken­nen den Miet­be­trü­ger erst dar­an, dass die Miet­zah­lun­gen aus­blei­ben. Die aus­blei­ben­de Mie­te, aber auch die Kos­ten für Anwalt, Gericht bei Räu­mungs­kla­ge und im schlimms­ten Fall auch noch Reno­vie­rung kön­nen Ver­mie­ter in den finan­zi­el­len Ruin stür­zen. Die Miet­kau­ti­on stellt im Scha­dens­fall lei­der nur eine sehr begrenz­te Absi­che­rung dar, da sie nur für maxi­mal drei Monats­mie­ten zuläs­sig ist.

Mietbetrug vorbeugen

Das bes­te Mit­tel gegen Miet­be­trug in allen For­men ist es, vor­beu­gend zu han­deln. Eine Mie­ter­selbst­aus­kunft zu ver­lan­gen ist ein ers­ter Schritt, um das Risi­ko zu mini­mie­ren. Damit holen Sie wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen über den Bewer­ber und sei­ne finan­zi­el­le Situa­ti­on ein. Auch eine Vor­ver­mie­ter­be­schei­ni­gung gibt Ihnen bei der Wahl ihres Mie­ters mehr Sicher­heit. Hier­durch erhal­ten Sie Infor­ma­tio­nen des ehe­ma­li­gen Ver­mie­ters über Ihren poten­zi­el­len Mie­ter, ob die Mie­te bis­her pünkt­lich und voll­stän­dig bezahlt wur­de. Sowohl Mie­ter­selbst­aus­kunft als auch Vor­ver­mie­ter­be­schei­ni­gung sind frei­wil­lig, Sie als Ver­mie­ter kön­nen also nicht dar­auf bestehen. Gleich­zei­tig müs­sen Sie das Miet­ob­jekt aber auch an nie­man­den ver­mie­ten, der die­se Leis­tun­gen nicht erbringt.Auch wenn sie nicht ver­pflich­tend sind, wird also ein poten­zi­el­ler Mie­ter, der ech­tes Inter­es­se an der Woh­nung hat, sie ausfüllen.

Mieterselbstauskunft überprüfen lassen

Lei­der kann sich ein Ver­mie­ter nicht immer dar­auf ver­las­sen, dass die Anga­ben einer Mie­ter­selbst­aus­kunft wahr­heits­ge­treu gemacht wer­den. Dies gilt beson­ders in dem Fall, wenn Mie­ter in betrü­ge­ri­scher Absicht eine Woh­nung, ein Haus oder auch Büro­räu­me anmieten.

Mini­mie­ren Sie das Risi­ko, in dem Sie uns den Mie­ter vor der Unter­zeich­nung des Miet­ver­trags über­prü­fen las­sen. Wir ermit­teln die Boni­tät und die wirt­schaft­li­che Vor­ge­schich­te eines poten­zi­el­len Mie­ters. Hat der poten­zi­el­le Mie­ter rich­ti­ge Anga­ben gemacht? Wur­de der rich­ti­ge Arbeit­ge­ber ange­ge­ben? Wur­de eine eides­statt­li­che Ver­si­che­rung abge­legt? Mit einem gründ­li­chen Mie­ter-Check durch uns sind Sie best­mög­lich abgesichert.

Aber auch wenn Sie im Vor­we­ge kei­nen Mie­ter-Check (von uns) haben machen las­sen und Sie lei­der das Opfer von Miet­be­trü­gern gewor­den sind, ist es sinn­voll, die Mie­ter­selbst­aus­kunft von uns über­prü­fen zu las­sen. Soll­te der Mie­ter bei der Mie­ter-Selbst­aus­kunft fal­sche Anga­ben gemacht haben, kön­nen Sie – auch wenn Sie dies im Nach­hin­ein her­aus­fin­den, den Miet­ver­trag noch Jah­re spä­ter anfechten.

Mietbetrug vorbeugen

Für die Selbst­aus­kunft Ihres zukünf­ti­gen Mie­ters kön­nen Sie ger­ne unse­re For­mu­lar­vor­la­ge nutzen.

Wenn Sie zusätz­lich auch eine Vor­ver­mie­ter­be­schei­ni­gung von Ihrem zukünf­ti­gen Mie­ter ver­lan­gen wol­len, hal­ten wir auch dafür eine For­mu­lar­vor­la­ge für Sie bereit.