Mieterauskunft / Mieter-CheckMietbetrug – Mietpreller — Mietnomaden 

Sobald der Mietver­trag unter­schrieben wurde, ist es zu spät und Sie erken­nen den Miet­be­trüger erst daran, dass die Miet­zahlun­gen aus­bleiben. Die aus­bleibende Miete, aber auch die Kosten für Anwalt, Gericht bei Räu­mungsklage und im schlimm­sten Fall auch noch Ren­ovierung kön­nen Ver­mi­eter in den finanziellen Ruin stürzen. Die Mietkau­tion stellt im Schadens­fall lei­der nur eine sehr begren­zte Absicherung dar, da sie nur für max­i­mal drei Monatsmi­eten zuläs­sig ist.

Mietbetrug vorbeugen

Das beste Mit­tel gegen Miet­be­trug in allen For­men ist es, vor­beu­gend zu han­deln. Eine Mieterselb­stauskun­ft zu ver­lan­gen ist ein erster Schritt, um das Risiko zu min­imieren. Damit holen Sie wichtige Infor­ma­tio­nen über den Bewer­ber und seine finanzielle Sit­u­a­tion ein. Auch eine Vorver­mi­eterbescheini­gung gibt Ihnen bei der Wahl ihres Mieters mehr Sicher­heit. Hier­durch erhal­ten Sie Infor­ma­tio­nen des ehe­ma­li­gen Ver­mi­eters über Ihren poten­ziellen Mieter, ob die Miete bish­er pünk­tlich und voll­ständig bezahlt wurde. Sowohl Mieterselb­stauskun­ft als auch Vorver­mi­eterbescheini­gung sind frei­willig, Sie als Ver­mi­eter kön­nen also nicht darauf beste­hen. Gle­ichzeit­ig müssen Sie das Mieto­b­jekt aber auch an nie­man­den ver­mi­eten, der diese Leis­tun­gen nicht erbringt.Auch wenn sie nicht verpflich­t­end sind, wird also ein poten­zieller Mieter, der echt­es Inter­esse an der Woh­nung hat, sie ausfüllen.

Mieterselbstauskunft überprüfen lassen

Lei­der kann sich ein Ver­mi­eter nicht immer darauf ver­lassen, dass die Angaben ein­er Mieterselb­stauskun­ft wahrheits­ge­treu gemacht wer­den. Dies gilt beson­ders in dem Fall, wenn Mieter in betrügerisch­er Absicht eine Woh­nung, ein Haus oder auch Büroräume anmieten.

Min­imieren Sie das Risiko, in dem Sie uns den Mieter vor der Unterze­ich­nung des Mietver­trags über­prüfen lassen. Wir ermit­teln die Bonität und die wirtschaftliche Vorgeschichte eines poten­ziellen Mieters. Hat der poten­zielle Mieter richtige Angaben gemacht? Wurde der richtige Arbeit­ge­ber angegeben? Wurde eine eidesstat­tliche Ver­sicherung abgelegt? Mit einem gründlichen Mieter-Check durch uns sind Sie best­möglich abgesichert.

Aber auch wenn Sie im Vor­wege keinen Mieter-Check (von uns) haben machen lassen und Sie lei­der das Opfer von Miet­be­trügern gewor­den sind, ist es sin­nvoll, die Mieterselb­stauskun­ft von uns über­prüfen zu lassen. Sollte der Mieter bei der Mieter-Selb­stauskun­ft falsche Angaben gemacht haben, kön­nen Sie — auch wenn Sie dies im Nach­hinein her­aus­find­en, den Mietver­trag noch Jahre später anfechten.

Mietbetrug vorbeugen

Für die Selb­stauskun­ft Ihres zukün­fti­gen Mieters kön­nen Sie gerne unsere For­mu­la­rvor­lage nutzen.

Wenn Sie zusät­zlich auch eine Vorver­mi­eterbescheini­gung von Ihrem zukün­fti­gen Mieter ver­lan­gen wollen, hal­ten wir auch dafür eine For­mu­la­rvor­lage für Sie bereit.