Im Rahmen von Sonderermittlungen observieren wir Zielpersonen für Sie.
Ist eine Person tatsächlich an seiner Meldeadresse greifbar? Geht Ihr Mitarbeiter einer unerlaubten Nebentätigkeit nach? Wird Ihr Eigentum wiederholt beschädigt? Haben Sie den Verdacht, ihr Ex-Ehepartner gibt seine. Erwerbstätigkeit nicht an, um sich Unterhaltszahlungen zu entziehen?
Dies sind einige der Fälle, in denen eine Beobachtung von Personen oder Örtlichkeiten notwendig werden kann.
Wie wir observieren
Wenn Sie uns den Auftrag für eine Observation geben, teilen Sie uns am besten alle Ihnen bekannten Informationen mit, auch wenn Sie Ihnen noch so nichtig erscheinen. Denn auch kleine Anhaltspunkte, wie dem Geburtsort, Geburtsname, Voranschriften, Gerüchten über Eigentum sowie über Bekannte und Verwandte sind wichtig bei Planung und Durchführung einer Observation.
Bevor wir mit der Planung beginnen, prüfen wir zunächst genau, ob wir ein positives Ermittlungsergebnis auch auf anderem Wege erzielen können. Eine Observation ist kostenintensiv, da für den Einsatz gegebenenfalls mehrere Mitarbeiter, eventuell zwei Fahrzeuge und mitunter auch eine hohe Einsatzzeit nötig sind. Wir werden also vor der Observation immer versuchen, mit anderen investigativen Mitteln einen für Sie positiven Ermittlungserfolg zu erreichen. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt im zweiten Schritt die akribische Planung des Observationseinsatzes. Hier ist uns besonders unsere langjährige Erfahrung behilflich, die uns gezeigt hat, was bei einer Observation passieren kann bzw. worauf wir vorbereitet sein müssen. Hierzu gehören zum Beispiel die Prüfung der Wohnung und eventueller Nebenwohnungen, Ort der Arbeitsstelle und die genaue Prüfung der Straßenlage/Gebäudelage vor Ort.
Diskrete Observation und ausführlicher Bericht
Bei jeder Observation gehen wir absolut diskret vor. Das höchste Ziel ist, dass die Zielperson während der Beobachtung zu keinem Zeitpunkt bemerkt, dass sie beobachtet wird. Jede Observation wird von uns schriftlich und wenn möglich/nötig fotografisch protokolliert.
Im Anschluss an die Observation erhalten Sie einen ausführlichen schriftlichen Bericht über unsere Ergebnisse. Abschließend müssen wir darauf hinweisen, dass Sie auch bei der Beauftragung von Observationen ein berechtigtes Interesse gemäß BDSG glaubhaft darlegen müssen, damit wir den Auftrag übernehmen können.