SchuldnerermittlungWenn der Schuldner nicht zahlt

Bei jedem Rechts­ge­schäft ist es wich­tig, dass sich bei­de Par­tei­en stets dar­auf ver­las­sen kön­nen, dass die jeweils ande­re ihre Pflich­ten erfüllt. Erfüllt eine Par­tei eine durch­setz­ba­re fäl­li­ge (§ 271 BGB) Schuld­ver­pflich­tung nicht, obwohl er die Gele­gen­heit zur Leis­tung hat­te, ist der Gesetz­ge­ber auf der Sei­te des Geschä­dig­ten. Durch schuld­haf­te Nicht­leis­tung trotz Mög­lich­keit, Fäl­lig­keit und Mah­nung gerät der Schuld­ner in Schuld­ner­ver­zug (§ 286 BGB) und die­ser löst ver­schie­de­ne Rechts­fol­gen aus, vor allem die Scha­dens­er­satz­pflicht des Schuldners.

Was aber, wenn nun der Schuld­ner spur­los ver­schwin­det?

Die Post wird an der ange­ge­ben Adres­se nicht ange­nom­men? Eini­ge Schuld­ner geben bei einem Umzug ein­fach ihre neue Adres­se nicht an, oder aber tau­chen gezielt unter.

Hier sto­ßen auch recht­li­che Maß­nah­men schnell an ihre Gren­zen. Denn ohne zustell­fä­hi­ge neue Anschrift kön­nen Mah­nun­gen, Rech­nun­gen und Urtei­le nicht zuge­stellt wer­den und müs­sen abge­schrie­ben wer­den. An die­ser Stel­le hel­fen wir Ihnen ger­ne wei­ter! Wir fin­den für Sie her­aus, wo sich der Schuld­ner auf­hält und ermit­teln für Sie gege­be­nen­falls eine zustell­fä­hi­ge Anschrift, damit Sie Ihr Recht auch durch­set­zen können.

Für Ihren Auf­trag an uns kön­nen Sie ger­ne unse­re For­mu­lar­vor­la­ge nutzen.

Der Weg zu einer erfolgreichen Schuldnerermittlung

Sie tei­len uns den Namen Ihres Schuld­ners und am bes­ten alle Ihnen bekann­ten Infor­ma­tio­nen mit, auch wenn Sie Ihnen noch so nich­tig erschei­nen. Denn auch mit klei­nen Anhalts­punk­ten, wie dem Geburts­ort, Geburts­na­me, Vor­an­schrif­ten, Gerüch­ten über Eigen­tum sowie über Bekann­te und Ver­wand­te las­sen sich unter Umstän­den Erfol­ge in der Ermittlung erzie­len. Das Geburts­da­tum ist für eine voll­stän­di­ge Iden­ti­fi­zie­rung uner­läss­lich. Ver­wechs­lun­gen sind für bei­de Sei­ten sehr unan­ge­nehm und kos­ten­in­ten­siv. Außer­dem brau­chen wir von Ihnen Anga­ben dazu, wel­che Infor­ma­tio­nen Sie als Auf­trag­ge­ber genau benö­ti­gen, um Ihre For­de­run­gen durch­set­zen zu kön­nen. Sobald wir die­se Infor­ma­tio­nen von Ihnen erhal­ten haben, begin­nen wir mit den Ermittlungen. Abschlie­ßend erhal­ten Sie einen aus­führ­li­chen schrift­li­chen Bericht über unse­re Ergebnisse.

Wir wol­len an die­ser Stel­le aber auch dar­auf hin­wei­sen, dass es immer wich­tig ist, sich von einem Rechts­an­walt unter­stüt­zen zu las­sen. Die­ser kennt sich mit den erfor­der­li­chen Maß­nah­men aus, die nötig sind, um For­de­run­gen dau­er­haft auf­recht zu erhal­ten und unter­stützt Sie bei Fra­gen zu Frist­ein­hal­tun­gen, For­men der Mah­nun­gen und der for­ma­len Durch­set­zung von Forderungen.