SchuldnerermittlungWenn der Schuldner nicht zahlt

Bei jedem Rechts­geschäft ist es wichtig, dass sich bei­de Parteien stets darauf ver­lassen kön­nen, dass die jew­eils andere ihre Pflicht­en erfüllt. Erfüllt eine Partei eine durch­set­zbare fäl­lige (§ 271 BGB) Schuld­verpflich­tung nicht, obwohl er die Gele­gen­heit zur Leis­tung hat­te, ist der Geset­zge­ber auf der Seite des Geschädigten. Durch schuld­hafte Nichtleis­tung trotz Möglichkeit, Fäl­ligkeit und Mah­nung gerät der Schuld­ner in Schuld­nerverzug (§ 286 BGB) und dieser löst ver­schiedene Rechts­fol­gen aus, vor allem die Schadenser­satzpflicht des Schuldners.

Was aber, wenn nun der Schuld­ner spur­los ver­schwindet?

Die Post wird an der angegeben Adresse nicht angenom­men? Einige Schuld­ner geben bei einem Umzug ein­fach ihre neue Adresse nicht an, oder aber tauchen gezielt unter.

Hier stoßen auch rechtliche Maß­nah­men schnell an ihre Gren­zen. Denn ohne zustellfähige neue Anschrift kön­nen Mah­nun­gen, Rech­nun­gen und Urteile nicht zugestellt wer­den und müssen abgeschrieben wer­den. An dieser Stelle helfen wir Ihnen gerne weit­er! Wir find­en für Sie her­aus, wo sich der Schuld­ner aufhält und ermit­teln für Sie gegebe­nen­falls eine zustellfähige Anschrift, damit Sie Ihr Recht auch durch­set­zen können.

Für Ihren Auf­trag an uns kön­nen Sie gerne unsere For­mu­la­rvor­lage nutzen.

Der Weg zu einer erfolgreichen Schuldnerermittlung

Sie teilen uns den Namen Ihres Schuld­ners und am besten alle Ihnen bekan­nten Infor­ma­tio­nen mit, auch wenn Sie Ihnen noch so nichtig erscheinen. Denn auch mit kleinen Anhalt­spunk­ten, wie dem Geburt­sort, Geburt­sname, Voran­schriften, Gerücht­en über Eigen­tum sowie über Bekan­nte und Ver­wandte lassen sich unter Umstän­den Erfolge in der Ermit­tlung erzie­len. Das Geburts­da­tum ist für eine voll­ständi­ge Iden­ti­fizierung uner­lässlich. Ver­wech­slun­gen sind für bei­de Seit­en sehr unan­genehm und kosten­in­ten­siv. Außer­dem brauchen wir von Ihnen Angaben dazu, welche Infor­ma­tio­nen Sie als Auf­tragge­ber genau benöti­gen, um Ihre Forderun­gen durch­set­zen zu kön­nen. Sobald wir diese Infor­ma­tio­nen von Ihnen erhal­ten haben, begin­nen wir mit den Ermit­tlun­gen. Abschließend erhal­ten Sie einen aus­führlichen schriftlichen Bericht über unsere Ergebnisse.

Wir wollen an dieser Stelle aber auch darauf hin­weisen, dass es immer wichtig ist, sich von einem Recht­san­walt unter­stützen zu lassen. Dieser ken­nt sich mit den erforder­lichen Maß­nah­men aus, die nötig sind, um Forderun­gen dauer­haft aufrecht zu erhal­ten und unter­stützt Sie bei Fra­gen zu Fris­tein­hal­tun­gen, For­men der Mah­nun­gen und der for­malen Durch­set­zung von Forderungen.