Bei jedem Rechtsgeschäft ist es wichtig, dass sich beide Parteien stets darauf verlassen können, dass die jeweils andere ihre Pflichten erfüllt. Erfüllt eine Partei eine durchsetzbare fällige (§ 271 BGB) Schuldverpflichtung nicht, obwohl er die Gelegenheit zur Leistung hatte, ist der Gesetzgeber auf der Seite des Geschädigten. Durch schuldhafte Nichtleistung trotz Möglichkeit, Fälligkeit und Mahnung gerät der Schuldner in Schuldnerverzug (§ 286 BGB) und dieser löst verschiedene Rechtsfolgen aus, vor allem die Schadensersatzpflicht des Schuldners.
Was aber, wenn nun der Schuldner spurlos verschwindet?
Die Post wird an der angegeben Adresse nicht angenommen? Einige Schuldner geben bei einem Umzug einfach ihre neue Adresse nicht an, oder aber tauchen gezielt unter.
Hier stoßen auch rechtliche Maßnahmen schnell an ihre Grenzen. Denn ohne zustellfähige neue Anschrift können Mahnungen, Rechnungen und Urteile nicht zugestellt werden und müssen abgeschrieben werden. An dieser Stelle helfen wir Ihnen gerne weiter! Wir finden für Sie heraus, wo sich der Schuldner aufhält und ermitteln für Sie gegebenenfalls eine zustellfähige Anschrift, damit Sie Ihr Recht auch durchsetzen können.
Für Ihren Auftrag an uns können Sie gerne unsere Formularvorlage nutzen.
Der Weg zu einer erfolgreichen Schuldnerermittlung
Sie teilen uns den Namen Ihres Schuldners und am besten alle Ihnen bekannten Informationen mit, auch wenn Sie Ihnen noch so nichtig erscheinen. Denn auch mit kleinen Anhaltspunkten, wie dem Geburtsort, Geburtsname, Voranschriften, Gerüchten über Eigentum sowie über Bekannte und Verwandte lassen sich unter Umständen Erfolge in der Ermittlung erzielen. Das Geburtsdatum ist für eine vollständige Identifizierung unerlässlich. Verwechslungen sind für beide Seiten sehr unangenehm und kostenintensiv. Außerdem brauchen wir von Ihnen Angaben dazu, welche Informationen Sie als Auftraggeber genau benötigen, um Ihre Forderungen durchsetzen zu können. Sobald wir diese Informationen von Ihnen erhalten haben, beginnen wir mit den Ermittlungen. Abschließend erhalten Sie einen ausführlichen schriftlichen Bericht über unsere Ergebnisse.
Wir wollen an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass es immer wichtig ist, sich von einem Rechtsanwalt unterstützen zu lassen. Dieser kennt sich mit den erforderlichen Maßnahmen aus, die nötig sind, um Forderungen dauerhaft aufrecht zu erhalten und unterstützt Sie bei Fragen zu Fristeinhaltungen, Formen der Mahnungen und der formalen Durchsetzung von Forderungen.