Bei den Ermittlungen im Falle einer Vermisstensuche oder Personensuche handelt sich verständlicherweise oft um Schuldner, die ihren Zahlungsverpflichtungen zu entgehen versuchen. Auch wenn dies einen Hauptteil unserer Arbeit ausmacht, machen wir uns natürlich auch auf die Suche nach aus anderen Gründen vermissten Personen. Dies können Familienmitglieder, ehemalige Freunde, Kollegen, Mitarbeiter oder Geschäftspartner sein.
Neben der Schuldnersuche sind es oft Angelegenheiten im Bereich des Sorge‑, Unterhalts‑, Ehe- und Partnerschaftsrechts, in denen wir ermitteln. Geht es um Ermittlungen im Bereich des Straf- und Wirtschaftsrechts sollte in der Regel die Polizei eingeschaltet werden. Je nach Sachverhalt können wir jedoch zusätzlich behilflich sein. Außerdem ist eine Personensuche im Falle von Familienangelegenheiten möglich, wenn Familienangehörige für eine Familienzusammenführung oder der Klärung von Erbschaftsangelegenheiten gesucht werden.
Dies sind in der Regel die Fälle, bei deren Beauftragung sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Eine aus den Augen verlorene Jugendliebe, Freund oder Ex-Partner ist in der Regel kein ausreichender Grund, um eine Ermittlung zu beauftragen. Daher müssen wir Sie bei Ihrer Auftragsvergabe bitten, uns Ihr Interesse darzulegen, so dass wir fallgenau entscheiden können, ob hier ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Wie geht es weiter?
Sie teilen uns den Namen der von Ihnen gesuchten Person und am besten alle Ihnen bekannten Informationen mit. Das Geburtsdatum ist für eine vollständige Identifizierung besonders wichtig, denn Verwechslungen können gegebenenfalls für beide Seiten unangenehm werden. Auch mit kleinen Anhaltspunkten, wie dem Geburtsort, Geburtsname, Voranschriften, Gerüchten über Eigentum sowie über Bekannte und Verwandte lassen sich unter Umständen Erfolge in der Ermittlung erzielen. Besonders bei häufigen Namen ist auch ein Bild der gesuchten Person für die leichtere Identifizierung bei der Recherche in sozialen Netzwerken hilfreich. Außerdem brauchen wir von Ihnen Angaben dazu, welche Informationen Sie als Auftraggeber genau benötigen, um Ihre Forderungen durchsetzen zu können. Sobald wir diese Informationen von Ihnen erhalten haben, beginnen wir mit den Ermittlungen. Abschließend erhalten Sie einen ausführlichen schriftlichen Bericht über unsere Ergebnisse.