Vermisstensuche / Personensuche

Vermisstensuche

Bei den Ermit­tlun­gen im Falle ein­er Ver­mis­sten­suche oder Per­so­n­en­suche han­delt sich ver­ständlicher­weise oft um Schuld­ner, die ihren Zahlungsverpflich­tun­gen zu ent­ge­hen ver­suchen. Auch wenn dies einen Haupt­teil unser­er Arbeit aus­macht, machen wir uns natür­lich auch auf die Suche nach aus anderen Grün­den ver­mis­sten Per­so­n­en. Dies kön­nen Fam­i­lien­mit­glieder, ehe­ma­lige Fre­unde, Kol­le­gen, Mitar­beit­er oder Geschäftspart­ner sein.

Neben der Schuld­ner­suche sind es oft Angele­gen­heit­en im Bere­ich des Sorge‑, Unterhalts‑, Ehe- und Part­ner­schaft­srechts, in denen wir ermit­teln. Geht es um Ermit­tlun­gen im Bere­ich des Straf- und Wirtschaft­srechts sollte in der Regel die Polizei eingeschal­tet wer­den. Je nach Sachver­halt kön­nen wir jedoch zusät­zlich behil­flich sein. Außer­dem ist eine Per­so­n­en­suche im Falle von Fam­i­lien­an­gele­gen­heit­en möglich, wenn Fam­i­lien­ange­hörige für eine Fam­i­lien­zusam­men­führung oder der Klärung von Erb­schaft­san­gele­gen­heit­en gesucht werden. 

Dies sind in der Regel die Fälle, bei deren Beauf­tra­gung sie ein berechtigtes Inter­esse nach­weisen kön­nen. Eine aus den Augen ver­lorene Jugend­liebe, Fre­und oder Ex-Part­ner ist in der Regel kein aus­re­ichen­der Grund, um eine Ermit­tlung zu beauf­tra­gen. Daher müssen wir Sie bei Ihrer Auf­tragsver­gabe bit­ten, uns Ihr Inter­esse darzule­gen, so dass wir fall­ge­nau entschei­den kön­nen, ob hier ein berechtigtes Inter­esse vorliegt.

Wie geht es weiter?

Sie teilen uns den Namen der von Ihnen gesucht­en Per­son und am besten alle Ihnen bekan­nten Infor­ma­tio­nen mit. Das Geburts­da­tum ist für eine voll­ständi­ge Iden­ti­fizierung beson­ders wichtig, denn Ver­wech­slun­gen kön­nen gegebe­nen­falls für bei­de Seit­en unan­genehm wer­den. Auch mit kleinen Anhalt­spunk­ten, wie dem Geburt­sort, Geburt­sname, Voran­schriften, Gerücht­en über Eigen­tum sowie über Bekan­nte und Ver­wandte lassen sich unter Umstän­den Erfolge in der Ermit­tlung erzie­len. Beson­ders bei häu­fi­gen Namen ist auch ein Bild der gesucht­en Per­son für die leichtere Iden­ti­fizierung bei der Recherche in sozialen Net­zw­erken hil­fre­ich. Außer­dem brauchen wir von Ihnen Angaben dazu, welche Infor­ma­tio­nen Sie als Auf­tragge­ber genau benöti­gen, um Ihre Forderun­gen durch­set­zen zu kön­nen. Sobald wir diese Infor­ma­tio­nen von Ihnen erhal­ten haben, begin­nen wir mit den Ermit­tlun­gen. Abschließend erhal­ten Sie einen aus­führlichen schriftlichen Bericht über unsere Ergebnisse.