Vermisstensuche / Personensuche

Bei den Ermittlungen im Fal­le einer Ver­miss­ten­su­che oder Per­so­nen­su­che han­delt sich ver­ständ­li­cher­wei­se oft um Schuld­ner, die ihren Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen zu ent­ge­hen ver­su­chen. Auch wenn dies einen Haupt­teil unse­rer Arbeit aus­macht, machen wir uns natür­lich auch auf die Suche nach aus ande­ren Grün­den ver­miss­ten Per­so­nen. Dies kön­nen Fami­li­en­mit­glie­der, ehe­ma­li­ge Freun­de, Kol­le­gen, Mit­ar­bei­ter oder Geschäfts­part­ner sein.

Vermisstensuche

Neben der Schuld­ner­su­che sind es oft Ange­le­gen­hei­ten im Bereich des Sorge‑, Unterhalts‑, Ehe- und Part­ner­schafts­rechts, in denen wir ermit­teln. Geht es um Ermittlungen im Bereich des Straf- und Wirt­schafts­rechts soll­te in der Regel die Poli­zei ein­ge­schal­tet wer­den. Je nach Sach­ver­halt kön­nen wir jedoch zusätz­lich behilf­lich sein. Außer­dem ist eine Per­so­nen­su­che im Fal­le von Fami­li­en­an­ge­le­gen­hei­ten mög­lich, wenn Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge für eine Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rung oder der Klä­rung von Erb­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten gesucht werden. 

Dies sind in der Regel die Fäl­le, bei deren Beauf­tra­gung sie ein berech­tig­tes Inter­es­se nach­wei­sen kön­nen. Eine aus den Augen ver­lo­re­ne Jugend­lie­be, Freund oder Ex-Part­ner ist in der Regel kein aus­rei­chen­der Grund, um eine Ermittlung zu beauf­tra­gen. Daher müs­sen wir Sie bei Ihrer Auf­trags­ver­ga­be bit­ten, uns Ihr Inter­es­se dar­zu­le­gen, so dass wir fall­ge­nau ent­schei­den kön­nen, ob hier ein berech­tig­tes Inter­es­se vorliegt.

Wie geht es weiter?

Sie tei­len uns den Namen der von Ihnen gesuch­ten Per­son und am bes­ten alle Ihnen bekann­ten Infor­ma­tio­nen mit. Das Geburts­da­tum ist für eine voll­stän­di­ge Iden­ti­fi­zie­rung beson­ders wich­tig, denn Ver­wechs­lun­gen kön­nen gege­be­nen­falls für bei­de Sei­ten unan­ge­nehm wer­den. Auch mit klei­nen Anhalts­punk­ten, wie dem Geburts­ort, Geburts­na­me, Vor­an­schrif­ten, Gerüch­ten über Eigen­tum sowie über Bekann­te und Ver­wand­te las­sen sich unter Umstän­den Erfol­ge in der Ermittlung erzie­len. Beson­ders bei häu­fi­gen Namen ist auch ein Bild der gesuch­ten Per­son für die leich­te­re Iden­ti­fi­zie­rung bei der Recher­che in sozia­len Netz­wer­ken hilf­reich. Außer­dem brau­chen wir von Ihnen Anga­ben dazu, wel­che Infor­ma­tio­nen Sie als Auf­trag­ge­ber genau benö­ti­gen, um Ihre For­de­run­gen durch­set­zen zu kön­nen. Sobald wir die­se Infor­ma­tio­nen von Ihnen erhal­ten haben, begin­nen wir mit den Ermittlungen. Abschlie­ßend erhal­ten Sie einen aus­führ­li­chen schrift­li­chen Bericht über unse­re Ergebnisse.