Wenn man einen Detektiv in Hamburg beauftragen möchte, stellt sich natürlich erst einmal die Kostenfrage. Leider kann man diese Frage nicht pauschal beantworten, da sich die Kosten ganz nach den erforderlichen Leistungen richten. Detekteien haben je nach Leistung unterschiedliche Abrechnungsmodelle. Entweder ein Auftrag wird nach einem festen Stundensatz oder pauschal abgerechnet. Eine Pauschalabrechnung ist beispielsweise bei Adressermittlungen üblich, wenn der AuftraggeberIn einem SchuldnerIn, GeschäftspartnerIn, KlientIn etc. eine Forderung zukommen lassen möchte. Und auch Bonitätsprüfungen, Erbenermittlung, Firmenermittlungen oder Mieterchecks sind auf pauschaler Basis möglich. Kann keine Anschrift ermittelt werden, werden zusätzlich weiterführende Ermittlungen wie die Ermittlung des Arbeitgebers, Befragung der Nachbarn etc. benötigt, um vor Gericht die Berechtigung einer öffentlichen Zustellung zu erreichen.
Für diese Ermittlungen lassen sich Pauschalpreise zwischen 50,00 und 200,00 zzgl. Mehrwertsteuer ansetzen. In diesen Fällen ist der Aufwand von Vorneherein abschätzbar und daher eine Pauschalabrechnung möglich. Die Firma INFODATEX GmbH hat sich besonders auf diese Art der Anschriften- und Tätigkeitsermittlungen von Firmen und Privatpersonen spezialisiert. Für Sie als Auftraggeber/in hat sie den Vorteil der vollen Kostenkontrolle.
Wenn es aber beispielsweise um Ermittlungen im Bereich von Arbeitszeitbetrug, Diebstahl, Untreue oder Schwarzarbeit geht, wird auf Stundenhonorarbasis abgerechnet, denn hier geht es neben Recherchen auch oft um Observationen, die regelhaft stundenweise abgerechnet werden. Stundenpreise zwischen 50,00 und 120,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer sind hier üblich. Weiter üblich ist auch die zusätzliche Berechnung eines Grundhonorars für Ausgaben, die bei jeder Observation anfallen. Darunter fallen Planung, Analyse und Berichterstellung. Hinzu kommen noch Telefon- und Einsatzkosten für Kraftfahrzeuge pro gefahrenen Kilometer. Obwohl viele Kriminalfilme es nahelegen, sind auch Tagessätze hier vollkommen unüblich. Besonders ein privat gelagerter Fall kann kostentechnisch im Vorwege nicht genau abgeschätzt werden, um hier eine Tagespauschale anbieten zu können.