Wenn Sie den dringenden Verdacht haben, dass Ihr Partner Ihnen untreu ist, kann die INFODATEX GmbH für Sie ermitteln. Die Wunschvorstellung unserer Detektivarbeit ist, dass Ihr/e Partner/in observiert wird und dabei Fotos oder Videos gemacht werden, bei denen Ihr Partner/in auf frischer Tat ertappt wird. Leider lässt sich diese Vorstellung nicht immer auf diese Weise realisieren. Schon vor der Ermittlung muss zunächst festgestellt werden, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt. Das bedeutet, nur wenn die Interessen oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht überwiegen, darf ermittelt werden. Bei einem Ehepartner, den man der Untreue verdächtigt, ist dies der Fall. Glücklicherweise muss zum Beenden einer Ehe zwar nicht mehr die Schuldfrage geklärt werden, doch könnte ein Nachweis Auswirkungen auf zukünftige Unterhaltszahlungen haben.
Bei unverheirateten Paaren ist das berechtigte Interesse allerdings schwieriger nachzuweisen. Es muss immer ein bestimmtes persönliches, privates, geschäftliches, materielles oder ideelles Interesse verletzt werden, damit hier ermittelt werden kann. Nach der Feststellung des berechtigten Interesses wird geprüft, welche Art von Ermittlungen durchgeführt werden müssen. Ermittlungen im Falle von Untreue sind oft Fälle, in denen man nur mit Hilfe einer Observation an ein Ermittlungsergebnis gelangt, dennoch wird immer versucht, mit kostengünstigerer Recherche ein Ermittlungsergebnis zu erhalten. Eine Observation ist immer zeitintensiv und daher im Gegensatz zu anderen Ermittlungen auch kostenintensiv. Das gilt für die Vorbereitung und Nachbereitung und die Observation selbst. Daher muss immer genau abgewogen werden, ob eine Observation im speziellen Fall auch wirklich sinnvoll ist. Können wir für Sie ein positives Ermittlungsergebnis auch auf anderem Wege erzielen? Kann durch die Observation überhaupt überführendes Material erstellt werden? Wie müsste dieses Material aussehen? Müssen Fotos erstellt werden? Ist eine verdeckte Ermittlung in Ihrem Fall überhaupt möglich? Wiegen Kosten den Nutzen auf?
Erst nachdem wir uns diese Fragen gestellt haben und mit Ihnen zusammen positiv beantworten konnten, entscheiden wir uns mit Ihnen zusammen für eine Observation.
Hierbei rechnen wir wie in dieser Branche üblich mit einem Grundhonorar sowie einem Stundensatz für die eingesetzten Detektive plus Nebenkosten ab. Das Stundenhonorar für einen Detektiv/in beträgt 48,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer, das Stundenhonorar für jeden weiteren Detektiv/in beträgt 38,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Das Grundhonorar für Analyse, Planung, Berichterstattung, Fotomaterial, telefonischer Ermittlungsaufwand beträgt 150,00 Euro.
Nun folgt die akribische Planung des Observationseinsatzes. Hier ist uns besonders unsere langjährige Erfahrung behilflich, die uns gezeigt hat, was bei einer Observation passieren kann bzw. worauf wir vorbereitet sein müssen. Hierzu gehören zum Beispiel die Prüfung der Wohnung und eventueller Nebenwohnungen, Ort der Arbeitsstelle und die genaue Prüfung der Straßenlage/Gebäudelage vor Ort. Aus dieser Prüfung ergibt sich nun, ob die Observation mit mehreren ErmittlerInnen und eventuell auch mehreren Fahrzeugen durchgeführt werden muss. Dagegen stellt sich oft erst während der Ermittlung heraus, wie oft und wie lange die Person observiert werden muss, um ein positives Ermittlungsergebnis zu erzielen.
Bei jeder Observation ist Diskretion unser oberstes Gebot!