Arbeitgeberermittlung und Arbeitgeberprüfung

Sie wol­len For­de­run­gen durch­set­zen und brau­chen Infor­ma­tio­nen über den Arbeit­ge­ber Ihres Schuld­ners? Sie haben die Ver­mu­tung, dass ihr Schuld­ner einer Tätig­keit nach­geht und sie möch­ten klä­ren, ob es sich dabei um eine ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Tätig­keit han­delt?
In die­sen oder ähn­lich gela­ger­ten Fäl­len hel­fen wir Ihnen ger­ne mit einer Arbeit­ge­ber­er­mitt­lung weiter.

Oder aber Sie ken­nen den Arbeit­ge­ber Ihres Schuld­ners und möch­ten prü­fen las­sen, ob ihr Schuld­ner dort noch beschäf­tigt ist? Oder Sie wol­len im Rah­men eines Mie­ter-Checks über­prü­fen, ob der Mie­ter tat­säch­lich beim ange­ge­be­nen Arbeit­ge­ber beschäf­tigt ist?
Hier kön­nen wir Ihnen ger­ne mit einer Arbeit­ge­ber­prü­fung hel­fen.

Im Zuge der Recher­chen wer­den auch Neben­ein­kom­men in Form von Zweit­be­schäf­ti­gun­gen über­prüft. Schwie­ri­ger wird es, wenn die Per­son einer Schwarz­ar­beit nach­geht. Dies ist in der Regel nur mit einer Obser­va­ti­on über­prüf­bar bzw. fest­stell­bar. Auch die­se bie­ten wir Ihnen ger­ne an.

Sie kön­nen uns Ihre Anfra­ge per Mail oder per Post zukom­men las­sen oder sich auch erst von uns tele­fo­nisch ein­ge­hend bera­ten lassen.

Durch eine Arbeitgeberermittlung prüfen ob diese Angaben korrekt sind

Der Weg zu einer erfolgreichen Arbeitgeberermittlung oder Arbeitgeberprüfung

Sie ertei­len uns einen schrift­li­chen Auf­trag und tei­len uns in die­sem Zuge den Namen und Geburts­da­ten der Per­son, deren Arbeit­ge­ber ermit­telt wer­den soll, mit. Beson­ders das Geburts­da­tum ist für eine ord­nungs­ge­mä­ße Iden­ti­fi­zie­rung uner­läss­lich. Ver­wechs­lun­gen sind für bei­de Sei­ten sehr unan­ge­nehm und kos­ten­in­ten­siv. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Geburts­ort und Anschrift sind hier­bei eben­falls hilf­reich. Beson­ders wenn über­prüft wer­den soll, ob die Per­son einer Neben­tä­tig­keit oder Schwarz­ar­beit nach­geht, las­sen sich oft auch mit klei­nen Anhalts­punk­ten wie frü­he­re Arbeit­ge­ber, Gerüch­ten über Eigen­tum sowie über Bekann­te und Ver­wand­te unter Umstän­den Erfol­ge in der Ermittlung erzielen.

Wenn der Arbeit­ge­ber einer Prü­fung unter­zo­gen wer­den soll, benö­ti­gen wir zusätz­lich den voll­stän­di­gen Namen und Adres­se des bekann­ten Arbeit­ge­bers, aber auch am bes­ten alle ande­ren bekann­ten Infor­ma­tio­nen über ihn. Sobald wir die­se Infor­ma­tio­nen von Ihnen erhal­ten haben, kön­nen wir mit den Ermittlungen begin­nen. Am Ende unse­rer Ermittlungen erhal­ten Sie einen aus­führ­li­chen schrift­li­chen Bericht über unse­re Ergebnisse.

Abschlie­ßend müs­sen wir dar­auf hin­wei­sen, dass Sie bei der Auf­trags­er­tei­lung ein berech­tig­tes Inter­es­se gemäß BDSG glaub­haft dar­le­gen müs­sen, damit wir den Auf­trag über­neh­men können.