Arbeitgeberermittlung und Arbeitgeberprüfung

Durch eine Arbeitgeberermittlung prüfen ob diese Angaben korrekt sind

Sie wollen Forderun­gen durch­set­zen und brauchen Infor­ma­tio­nen über den Arbeit­ge­ber Ihres Schuld­ners? Sie haben die Ver­mu­tung, dass ihr Schuld­ner ein­er Tätigkeit nachge­ht und sie möcht­en klären, ob es sich dabei um eine ver­sicherungspflichtige Tätigkeit han­delt?
In diesen oder ähn­lich gelagerten Fällen helfen wir Ihnen gerne mit ein­er Arbeit­ge­ber­ermit­tlung weiter.

Oder aber Sie ken­nen den Arbeit­ge­ber Ihres Schuld­ners und möcht­en prüfen lassen, ob ihr Schuld­ner dort noch beschäftigt ist? Oder Sie wollen im Rah­men eines Mieter-Checks über­prüfen, ob der Mieter tat­säch­lich beim angegebe­nen Arbeit­ge­ber beschäftigt ist?
Hier kön­nen wir Ihnen gerne mit ein­er Arbeit­ge­ber­prü­fung helfen.

Im Zuge der Recherchen wer­den auch Nebeneinkom­men in Form von Zweitbeschäf­ti­gun­gen über­prüft. Schwieriger wird es, wenn die Per­son ein­er Schwarzarbeit nachge­ht. Dies ist in der Regel nur mit ein­er Obser­va­tion über­prüf­bar bzw. fest­stell­bar. Auch diese bieten wir Ihnen gerne an.

Sie kön­nen uns Ihre Anfrage per Mail oder per Post zukom­men lassen oder sich auch erst von uns tele­fonisch einge­hend berat­en lassen.

Der Weg zu einer erfolgreichen Arbeitgeberermittlung oder Arbeitgeberprüfung

Sie erteilen uns einen schriftlichen Auf­trag und teilen uns in diesem Zuge den Namen und Geburts­dat­en der Per­son, deren Arbeit­ge­ber ermit­telt wer­den soll, mit. Beson­ders das Geburts­da­tum ist für eine ord­nungs­gemäße Iden­ti­fizierung uner­lässlich. Ver­wech­slun­gen sind für bei­de Seit­en sehr unan­genehm und kosten­in­ten­siv. Weit­ere Infor­ma­tio­nen zu Geburt­sort und Anschrift sind hier­bei eben­falls hil­fre­ich. Beson­ders wenn über­prüft wer­den soll, ob die Per­son ein­er Neben­tätigkeit oder Schwarzarbeit nachge­ht, lassen sich oft auch mit kleinen Anhalt­spunk­ten wie frühere Arbeit­ge­ber, Gerücht­en über Eigen­tum sowie über Bekan­nte und Ver­wandte unter Umstän­den Erfolge in der Ermit­tlung erzielen.

Wenn der Arbeit­ge­ber ein­er Prü­fung unter­zo­gen wer­den soll, benöti­gen wir zusät­zlich den voll­ständi­gen Namen und Adresse des bekan­nten Arbeit­ge­bers, aber auch am besten alle anderen bekan­nten Infor­ma­tio­nen über ihn. Sobald wir diese Infor­ma­tio­nen von Ihnen erhal­ten haben, kön­nen wir mit den Ermit­tlun­gen begin­nen. Am Ende unser­er Ermit­tlun­gen erhal­ten Sie einen aus­führlichen schriftlichen Bericht über unsere Ergebnisse.

Abschließend müssen wir darauf hin­weisen, dass Sie bei der Auf­tragserteilung ein berechtigtes Inter­esse gemäß BDSG glaub­haft dar­legen müssen, damit wir den Auf­trag übernehmen können.