Sie wollen Forderungen durchsetzen und brauchen Informationen über den Arbeitgeber Ihres Schuldners? Sie haben die Vermutung, dass ihr Schuldner einer Tätigkeit nachgeht und sie möchten klären, ob es sich dabei um eine versicherungspflichtige Tätigkeit handelt?
In diesen oder ähnlich gelagerten Fällen helfen wir Ihnen gerne mit einer Arbeitgeberermittlung weiter.
Oder aber Sie kennen den Arbeitgeber Ihres Schuldners und möchten prüfen lassen, ob ihr Schuldner dort noch beschäftigt ist? Oder Sie wollen im Rahmen eines Mieter-Checks überprüfen, ob der Mieter tatsächlich beim angegebenen Arbeitgeber beschäftigt ist?
Hier können wir Ihnen gerne mit einer Arbeitgeberprüfung helfen.
Im Zuge der Recherchen werden auch Nebeneinkommen in Form von Zweitbeschäftigungen überprüft. Schwieriger wird es, wenn die Person einer Schwarzarbeit nachgeht. Dies ist in der Regel nur mit einer Observation überprüfbar bzw. feststellbar. Auch diese bieten wir Ihnen gerne an.
Der Weg zu einer erfolgreichen Arbeitgeberermittlung oder Arbeitgeberprüfung
Sie erteilen uns einen schriftlichen Auftrag und teilen uns in diesem Zuge den Namen und Geburtsdaten der Person, deren Arbeitgeber ermittelt werden soll, mit. Besonders das Geburtsdatum ist für eine ordnungsgemäße Identifizierung unerlässlich. Verwechslungen sind für beide Seiten sehr unangenehm und kostenintensiv. Weitere Informationen zu Geburtsort und Anschrift sind hierbei ebenfalls hilfreich. Besonders wenn überprüft werden soll, ob die Person einer Nebentätigkeit oder Schwarzarbeit nachgeht, lassen sich oft auch mit kleinen Anhaltspunkten wie frühere Arbeitgeber, Gerüchten über Eigentum sowie über Bekannte und Verwandte unter Umständen Erfolge in der Ermittlung erzielen.
Wenn der Arbeitgeber einer Prüfung unterzogen werden soll, benötigen wir zusätzlich den vollständigen Namen und Adresse des bekannten Arbeitgebers, aber auch am besten alle anderen bekannten Informationen über ihn. Sobald wir diese Informationen von Ihnen erhalten haben, können wir mit den Ermittlungen beginnen. Am Ende unserer Ermittlungen erhalten Sie einen ausführlichen schriftlichen Bericht über unsere Ergebnisse.
Abschließend müssen wir darauf hinweisen, dass Sie bei der Auftragserteilung ein berechtigtes Interesse gemäß BDSG glaubhaft darlegen müssen, damit wir den Auftrag übernehmen können.