Erbenermittlung für Privatpersonen, Nachlassgerichte und Nachlasspfleger/-verwalter sowie Unterstützung anderer Erbenermittler

Für Privatpersonen

Privatpersonen

Wenn ein Todes­fall ein­tritt, ist es nicht immer leicht, die Erb­schaft zu regeln. Dies ist beson­ders der Fall, wenn mehrere Per­so­n­en als Erben in Frage kom­men und der Erblass­er kein Tes­ta­ment hin­ter­lassen hat. Bevor nicht alle poten­ziellen Erben gefun­den und benachrichtigt wur­den, kann der Nach­lass nicht verteilt wer­den. Dies kann sich mitunter über Jahre hinziehen. Es beste­ht schon seit Langem kein Kon­takt zu einem Teil der Fam­i­lie? Es ist wenig über die Ver­gan­gen­heit des Erblassers bekan­nt? Oder Teile der Fam­i­lie sind ins Aus­land ver­zo­gen? Wir kön­nen Ihnen bei der Ermit­tlung der (weit­eren) Erben im In- und Aus­land helfen. Eine Erben­er­mit­tlung soll im besten Fall schnell gehen und die Kosten für die Nach­lasser­mit­tlung sollen über­schaubar und kon­trol­lier­bar bleiben. Lassen sie sich von uns ein unverbindlich­es Ange­bot erstellen und Sie wer­den nicht von Mehrkosten über­rascht. Wir ver­sprechen eine schnelle Ermit­tlung und einen aus­führlichen Ermittlungsbericht.

für Nachlasspfleger

Für Nachlasspfleger/-verwalter

Sie haben eine vom Gericht ange­ord­nete Nach­lasspflegschaft über­nom­men? Die Suche nach den Erben gestal­tet sich schwierig? Poten­zielle Erben sind (ins Aus­land) ver­zo­gen und/oder haben ihren Namen geän­dert? Anschriften sind nicht bekannt?

Als Nach­lasspfleger kön­nen Sie uns als pro­fes­sionellen Erben­er­mit­tler mit der Ermit­tlung der Erben beauf­tra­gen. Es gibt Erben­er­mit­tlungs­fir­men, die auf Pro­vi­sions­ba­sis arbeit­en und so bis zu 30% des Erb­ver­mö­gens dafür ver­lan­gen kön­nen. Dieser Pro­vi­sions­ba­sis ist es auch geschuldet, dass sich diese Fir­men erst ab ein­er bes­timmten Ver­mö­gens­größe an die Arbeit machen. Da wir Ihnen die Erben­er­mit­tlung auf fest vere­in­barter Hon­o­rar­ba­sis anbi­eten, und zwar unab­hängig von Aufwand und Schwierigkeits­grad, haben Sie jed­erzeit die volle Kostenkon­trolle und geben Ihren Fall damit nicht aus der Hand. Unser abschließen­der aus­führlich­er Ermit­tlungs­bericht ist eine wichtige Doku­men­ta­tion Ihrer Bemühun­gen, poten­zielle Erben aufzus­püren. Besprechen Sie gerne Ihren Fall mit uns!

Erbenermittlung für Nachlassgerichte

Nachlassgerichte

Hat der Erblass­er seinen let­zten Willen nicht tes­ta­men­tarisch oder erb­ver­traglich fest­gelegt, greift die geset­zliche Erb­folge. Die gestal­tet sich schwierig, wenn nahe Ange­hörige wie Kinder, Enkel, Eltern oder Geschwis­ter nicht mehr in Frage kommen.

In solchen Fällen muss das Nach­lass­gericht eine Erben­er­mit­tlung durch­führen. Der Geset­zge­ber schreibt eine soge­nan­nte Ermit­tlungspflicht vor, welche sich aus § 1960 Bürg­er­lich­es Geset­zbuch (BGB) ergibt. In eini­gen Bun­deslän­dern kann das Nach­lass­gericht alter­na­tiv dazu einen Nach­lasspfleger bes­tim­men. In anderen Bun­deslän­dern erfol­gt die Erben­er­mit­tlung von Amts wegen durch das Nach­lass­gericht. Es beste­ht für Nach­lass­gerichte also auch die Möglichkeit, uns direkt mit der Erben­er­mit­tlung zu beauf­tra­gen. Unsere Mitar­beit­er ermit­teln pro­fes­sionell, ser­iös, schnell und weltweit. Unser abschließen­der Ermit­tlungs­bericht doku­men­tiert die Suche nach poten­ziellen Erben. Wir berat­en Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindlich­es Angebot.

sonstige Erbenermittlung

Unterstützung anderer Erbenermittlern

Wenn sich eine Ermit­tlung als schwierig erweist, unter­stützen wir auch gerne andere pro­fes­sionelle Erben­er­mit­tler bei ihrer Arbeit. Durch auf die Ermit­tlung von Erben spezial­isierte Mitar­beit­er und unser weit verzweigtes Net­zw­erk im In-und Aus­land kön­nen wir auch pro­fes­sionellen Ermit­tlern helfen, Zeit und Kosten zu sparen. Wir arbeit­en auf fest vere­in­barter Hon­o­rar­ba­sis, so dass die Kosten immer über­schaubar bleiben. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindlich­es Angebot.