Privatpersonen
Wenn ein Todesfall eintritt, ist es nicht immer leicht, die Erbschaft zu regeln. Dies ist besonders der Fall, wenn mehrere Personen als Erben in Frage kommen und der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. Bevor nicht alle potenziellen Erben gefunden und benachrichtigt wurden, kann der Nachlass nicht verteilt werden. Dies kann sich mitunter über Jahre hinziehen. Es besteht schon seit Langem kein Kontakt zu einem Teil der Familie? Es ist wenig über die Vergangenheit des Erblassers bekannt? Oder Teile der Familie sind ins Ausland verzogen? Wir können Ihnen bei der Ermittlung der (weiteren) Erben im In- und Ausland helfen. Eine Erbenermittlung soll im besten Fall schnell gehen und die Kosten für die Nachlassermittlung sollen überschaubar und kontrollierbar bleiben. Lassen sie sich von uns ein unverbindliches Angebot erstellen und Sie werden nicht von Mehrkosten überrascht. Wir versprechen eine schnelle Ermittlung und einen ausführlichen Ermittlungsbericht.
Für Nachlasspfleger/-verwalter
Sie haben eine vom Gericht angeordnete Nachlasspflegschaft übernommen? Die Suche nach den Erben gestaltet sich schwierig? Potenzielle Erben sind (ins Ausland) verzogen und/oder haben ihren Namen geändert? Anschriften sind nicht bekannt?
Als Nachlasspfleger können Sie uns als professionellen Erbenermittler mit der Ermittlung der Erben beauftragen. Es gibt Erbenermittlungsfirmen, die auf Provisionsbasis arbeiten und so bis zu 30% des Erbvermögens dafür verlangen können. Dieser Provisionsbasis ist es auch geschuldet, dass sich diese Firmen erst ab einer bestimmten Vermögensgröße an die Arbeit machen. Da wir Ihnen die Erbenermittlung auf fest vereinbarter Honorarbasis anbieten, und zwar unabhängig von Aufwand und Schwierigkeitsgrad, haben Sie jederzeit die volle Kostenkontrolle und geben Ihren Fall damit nicht aus der Hand. Unser abschließender ausführlicher Ermittlungsbericht ist eine wichtige Dokumentation Ihrer Bemühungen, potenzielle Erben aufzuspüren. Besprechen Sie gerne Ihren Fall mit uns!
Nachlassgerichte
Hat der Erblasser seinen letzten Willen nicht testamentarisch oder erbvertraglich festgelegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Die gestaltet sich schwierig, wenn nahe Angehörige wie Kinder, Enkel, Eltern oder Geschwister nicht mehr in Frage kommen.
In solchen Fällen muss das Nachlassgericht eine Erbenermittlung durchführen. Der Gesetzgeber schreibt eine sogenannte Ermittlungspflicht vor, welche sich aus § 1960 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ergibt. In einigen Bundesländern kann das Nachlassgericht alternativ dazu einen Nachlasspfleger bestimmen. In anderen Bundesländern erfolgt die Erbenermittlung von Amts wegen durch das Nachlassgericht. Es besteht für Nachlassgerichte also auch die Möglichkeit, uns direkt mit der Erbenermittlung zu beauftragen. Unsere Mitarbeiter ermitteln professionell, seriös, schnell und weltweit. Unser abschließender Ermittlungsbericht dokumentiert die Suche nach potenziellen Erben. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Unterstützung anderer Erbenermittlern
Wenn sich eine Ermittlung als schwierig erweist, unterstützen wir auch gerne andere professionelle Erbenermittler bei ihrer Arbeit. Durch auf die Ermittlung von Erben spezialisierte Mitarbeiter und unser weit verzweigtes Netzwerk im In-und Ausland können wir auch professionellen Ermittlern helfen, Zeit und Kosten zu sparen. Wir arbeiten auf fest vereinbarter Honorarbasis, so dass die Kosten immer überschaubar bleiben. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.