Erbenermittlung für Privatpersonen, Nachlassgerichte und Nachlasspfleger/-verwalter sowie Unterstützung anderer Erbenermittler

Für Privatpersonen

Privatpersonen

Wenn ein Todes­fall ein­tritt, ist es nicht immer leicht, die Erb­schaft zu regeln. Dies ist beson­ders der Fall, wenn meh­re­re Per­so­nen als Erben in Fra­ge kom­men und der Erb­las­ser kein Tes­ta­ment hin­ter­las­sen hat. Bevor nicht alle poten­zi­el­len Erben gefun­den und benach­rich­tigt wur­den, kann der Nach­lass nicht ver­teilt wer­den. Dies kann sich mit­un­ter über Jah­re hin­zie­hen. Es besteht schon seit Lan­gem kein Kon­takt zu einem Teil der Fami­lie? Es ist wenig über die Ver­gan­gen­heit des Erb­las­sers bekannt? Oder Tei­le der Fami­lie sind ins Aus­land ver­zo­gen? Wir kön­nen Ihnen bei der Ermittlung der (wei­te­ren) Erben im In- und Aus­land hel­fen. Eine Erben­er­mitt­lung soll im bes­ten Fall schnell gehen und die Kos­ten für die Nach­las­ser­mitt­lung sol­len über­schau­bar und kon­trol­lier­bar blei­ben. Las­sen sie sich von uns ein unver­bind­li­ches Ange­bot erstel­len und Sie wer­den nicht von Mehr­kos­ten über­rascht. Wir ver­spre­chen eine schnel­le Ermittlung und einen aus­führ­li­chen Ermittlungsbericht.

für Nachlasspfleger

Für Nachlasspfleger/-verwalter

Sie haben eine vom Gericht ange­ord­ne­te Nach­lass­pfleg­schaft über­nom­men? Die Suche nach den Erben gestal­tet sich schwie­rig? Poten­zi­el­le Erben sind (ins Aus­land) ver­zo­gen und/oder haben ihren Namen geän­dert? Anschrif­ten sind nicht bekannt?

Als Nach­lass­pfle­ger kön­nen Sie uns als pro­fes­sio­nel­len Erben­er­mitt­ler mit der Ermittlung der Erben beauf­tra­gen. Es gibt Erben­er­mitt­lungs­fir­men, die auf Pro­vi­si­ons­ba­sis arbei­ten und so bis zu 30% des Erb­ver­mö­gens dafür ver­lan­gen kön­nen. Die­ser Pro­vi­si­ons­ba­sis ist es auch geschul­det, dass sich die­se Fir­men erst ab einer bestimm­ten Ver­mö­gens­grö­ße an die Arbeit machen. Da wir Ihnen die Erben­er­mitt­lung auf fest ver­ein­bar­ter Hono­rar­ba­sis anbie­ten, und zwar unab­hän­gig von Auf­wand und Schwie­rig­keits­grad, haben Sie jeder­zeit die vol­le Kos­ten­kon­trol­le und geben Ihren Fall damit nicht aus der Hand. Unser abschlie­ßen­der aus­führ­li­cher Ermitt­lungs­be­richt ist eine wich­ti­ge Doku­men­ta­ti­on Ihrer Bemü­hun­gen, poten­zi­el­le Erben auf­zu­spü­ren. Bespre­chen Sie ger­ne Ihren Fall mit uns!

Erbenermittlung für Nachlassgerichte

Nachlassgerichte

Hat der Erb­las­ser sei­nen letz­ten Wil­len nicht tes­ta­men­ta­risch oder erb­ver­trag­lich fest­ge­legt, greift die gesetz­li­che Erb­fol­ge. Die gestal­tet sich schwie­rig, wenn nahe Ange­hö­ri­ge wie Kin­der, Enkel, Eltern oder Geschwis­ter nicht mehr in Fra­ge kommen.

In sol­chen Fäl­len muss das Nach­lass­ge­richt eine Erben­er­mitt­lung durch­füh­ren. Der Gesetz­ge­ber schreibt eine soge­nann­te Ermitt­lungs­pflicht vor, wel­che sich aus § 1960 Bür­ger­li­ches Gesetz­buch (BGB) ergibt. In eini­gen Bun­des­län­dern kann das Nach­lass­ge­richt alter­na­tiv dazu einen Nach­lass­pfle­ger bestim­men. In ande­ren Bun­des­län­dern erfolgt die Erben­er­mitt­lung von Amts wegen durch das Nach­lass­ge­richt. Es besteht für Nach­lass­ge­rich­te also auch die Mög­lich­keit, uns direkt mit der Erben­er­mitt­lung zu beauf­tra­gen. Unse­re Mit­ar­bei­ter ermit­teln pro­fes­sio­nell, seri­ös, schnell und welt­weit. Unser abschlie­ßen­der Ermitt­lungs­be­richt doku­men­tiert die Suche nach poten­zi­el­len Erben. Wir bera­ten Sie ger­ne und erstel­len Ihnen ein unver­bind­li­ches Angebot.

sonstige Erbenermittlung

Unterstützung anderer Erbenermittlern

Wenn sich eine Ermittlung als schwie­rig erweist, unter­stüt­zen wir auch ger­ne ande­re pro­fes­sio­nel­le Erben­er­mitt­ler bei ihrer Arbeit. Durch auf die Ermittlung von Erben spe­zia­li­sier­te Mit­ar­bei­ter und unser weit ver­zweig­tes Netz­werk im In-und Aus­land kön­nen wir auch pro­fes­sio­nel­len Ermitt­lern hel­fen, Zeit und Kos­ten zu spa­ren. Wir arbei­ten auf fest ver­ein­bar­ter Hono­rar­ba­sis, so dass die Kos­ten immer über­schau­bar blei­ben. Wir erstel­len Ihnen ger­ne ein unver­bind­li­ches Angebot.